Die Kirchen beanspruchen seit Gründung der Bundesrepublik einen arbeitsrechtlichen Sonderstatuts für ihre Mitarbeitenden.
Dieser mit dem Begriff „Dienstgemeinschaft“ etikettierte Sonderstatus ist jedoch nicht, wie lange unterstellt, theologisch begründet, sondern es handelt sich um eine verhängnisvolle Übernahme aus dem nationalsozialistischen anti-gewerkschaftlichen Arbeitsrecht, das ab 1934 in mehreren Schritten von den Nazis durchgesetzt wurde.
In politischen Fragen haben sich beide große Kirchen heute sehr klar für Menschenrechte und gegen faschistische bzw. nationalsozialistische oder rechte Politikmodelle positioniert.
Die Glaubwürdigkeit dieser Positionierungen leidet jedoch unter dem völlig unverständlichen Festhalten der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände an einem nationalsozialistischem antigewerkschaftlichem Arbeitsrechtskonzept.
Die Initiatoren dieses Projektes fordern daher die Kirchen auf, sich im Interesse ihrer Glaubwürdigkeit 75 Jahre nach der Niederschlagung des Nationalsozialismus endlich von dem aus dem nationalsozialistischen Arbeitsrecht übernommenen Konzept der Dienstgemeinschaft loszusagen.
Die Initiatoren haben am 15. Mai 2020 eine dem entsprechende Eingabe an die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) eingereicht. Der Text dieser Eingabe ist auf dieser Webseite dokumentiert. Unter dem Menüpunkt „Blog“ werden die Initiatoren regelmäßig über den Fortgang dieses Projektes informieren und Reaktionen dokumentieren.
Das Thema „Verhänglisvolle Dienstgemeinschaft betrifft selbstverständlich nicht nur die Evangelische Kirche von Westfalen, sondern alle evangelischen Landeskirchen und auch die katholischen Diözesen in der Bundesrepublik. Da die Initiatoren jedoch Mitglieder der EKvW sind, haben sie ihre Initiative an die Kirchenleitung ihrer Kirche adressiert. Wenn diese Initiative in anderen Kirchen aufgegriffen würde, wäre das im Sinne der Initiatoren.
Die Initiatoren
Wolfgang Belitz, Jürgen Klute, Dr. Hans-Udo Schneider, Walter Wendt-Kleinberg