Dr. Hartmut Kreß, Professor für Sozialethik an der Universität Bonn, hat am 24. Mai die Eingabe an die Kirchenleitung der EKvW „Verhängnisvolle Dienstgemeinschaft“ auf der Webseite des Instituts für Weltanschauungsrecht vorgestellt und kommentiert.
Sein Fazit lautet: „Auf jeden Fall wird an den aktuellen Auseinandersetzungen sichtbar: Es trifft ins Schwarze, dass die Eingabe der vier westfälischen Sozialpfarrer und Sozialwissenschaftler vom 15. Mai 2020 – wie oben wiedergegeben – das Wort „Dienstgemeinschaft“ als einen „Abwehr-“ und „Kampfbegriff“ bezeichnet, dessen Auswirkungen innerkirchlich sowie gesamtstaatlich „verhängnisvoll“ sind.“