Es gibt seit einiger Zeit Verhandlungen über einen Tarifvertrag für den Pflegesektor. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) hat sich mit der Gewerkschaft Verdi auf einen Tarifvertrag geeinigt, wie Ulrike Baureithel in ihrem Artikel „Was ist Systemrelevanz wert? Endlich gibt es einen Tarifvertrag für die unterbezahlte Branche. Noch ist umkämpft, für wen alles er gelten wird“ (Der Freitag, 14.02.2021) schreibt. Sie beschreibt aber auch die Zersplitterung in diesem Sektor, die ein großes Hemmnis für einen wirksamen und wirklich flächendeckenden Tarifvertrag in diesem Sektor darstellt.
Auch die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände mit ihrem (von den Nationalsozialisten übernommen) Sonderarbeitsrecht sind eine erheblich Blockade auf dem Weg zu flächendeckenden besseren Arbeits- und Lohnbedingungen im Pflegesektor. Die Betonung liegt auf flächendeckend. Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände zahlen bei weitem nicht die niedrigsten Tarife. Aber sie tragen mit ihrem Sonderarbeitsrecht zur Zersplitterung des Pflegesektors bei und zementieren diese, so lange die Kirchen sich nicht von ihrem arbeitsrechtlichen Sonderwegs – also ihrem nationalsozialistischen Erbe – emanzipieren.